Recyclinghöfe

Die Karte zeigt unsere fünf Recyclinghöfe im Kreis Schleswig-Flensburg sowie die Standorte der Recyclinghöfe der Nachbar-Kreise, die Sie ebenfalls nutzen können. 


Standorte

Detaillierte Informationen zu den Höfen in Eggebek, Husby Kappeln, Kropp und Schleswig erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Unsere Kooperationspartner

Unsere Kooperationspartner

Bitte beachten Sie, das die Recyclinghöfe unserer Kooperationspartner in deren Eigenregie betrieben werden - die Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen können abweichen!

Kooperationspartner Recyclinghöfe Flensburg

Lornsendamm
"P&R"-Platz
24939 Flensburg 

Kauslundhof
24943 Flensburg

Schleswiger Str. 95a
24939 Flensburg 

Öffnungszeiten und weitere Information
www.tbz-flensburg.de
Telefon: 0461 / 85 - 1000

Kooperationspartner Recyclinghöfe Rendsburg-Eckernförde

Goldammerweg 14
24340 Eckernförde

Borgstedtfelde 15
24794 Borgstedt

Kieler Str. 53
beim Recycling-Centrum
Nobiskrug
24768 Rendsburg

Öffnungszeiten und weitere Informationen
www.awr.de
Telefon: 0 43 31 / 345 - 123

Kooperationspartner Recyclinghöfe Dithmarschen

Höchster Berg
25794 Pahlen
Tel.: 04 81 / 85 500

Öffnungszeiten und weitere Informationen
www.awd-online.de

So vermeiden Sie lange Wartezeiten

Auf den Recyclinghöfen herrscht oft Hochbetrieb.
Wenn Sie etwas abgeben möchten, denken Sie bitte daran, dass 

  • es am späten Nachmittag sowie an geöffneten Samstagen oftmals einen großen Ansturm gibt.
  • Mittags und am frühen Nachmittag sind die Wartezeiten gering.
    Nutzen Sie diese Zeiten wenn Sie die Möglichkeit haben.

Kosten

Die hier aufgelisteten Selbstanlieferungspreise gelten für die ASF-Recyclinghöfe in Kropp, Eggebek, Husby, Kappeln und Schleswig:

Abfall Preis je Einheit

(Stand 2025)

Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle je 1000 Liter 50,00 Euro
Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle je 100 Liter 5,00 Euro
Altreifen von PKW ohne Felge, je Stck 5,00 Euro
Altreifen von PKW mit Felge, je Stck 6,00 Euro
Altreifen von LKW Durchmesser < 1,4 m, je Stck 15,00 Euro
Altreifen von LKW- / Traktorreifen 65,00 Euro
Altholz, verwertbar (Bauholz) AI bis AIII, je 100 Liter 3,00 Euro
Altholz, nicht verwertbar, imprägniert, AIV, je 100 Liter 5,00 Euro
Bauschutt, unbelastet, verwertbar,   je 100 Liter 6,00 Euro
Bauschutt, unbelastet, nicht verwertbar, je 100 Liter 17,00 Euro
Bauabfall auf Gipsbasis, je 100 Liter (Anlieferung in Husby nicht möglich!) 12,00 Euro
Bauabfall, Dämmmaterial (verpackt anliefern!), je 100 Liter 5,00 Euro
Bauabfall, asbesthaltig (Anlieferung ausschließlich in Big bags und auf den Höfen Schleswig und Kappeln möglich!), je 100 Liter 20,00 Euro
Bitumenpappe, je 100 Liter 30,00 Euro
Innentür mit Zarge (100 Liter Bauholz verwertbar), je Stück 3,00 Euro
Außentür mit Zarge (200 Liter A IV Holz) 10,00 Euro
Metallschrott, zur Zeit   0,00 Euro
Glasabfälle, Flachglas je m² 3,00 Euro
Grünabfälle, je 100 Liter 1,50 Euro
Grünabfall, 10 x 100 Liter per GREENcard 12,50 Euro
Grünabfälle, je m³ 12,00 Euro
Baumstubben > 10 cm Durchmesser,  je m³ 65,00 Euro
Pappe / Papier / Kartonagen, zur Zeit 0,00 Euro

Keine Barzahlung!

Für kostenpflichtige Abfälle ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich – entweder mit EC- oder Kreditkarte oder über Smartphone/Smartwatch.

Wichtiger Hinweis zum Recyclinghof Kappeln

Der Recyclinghof KAPPELN nimmt aktuell aufgrund der Baumaßnahme NICHT mehr ALLE ABFALLARTEN an!!! Mehr dazu

Wir warnen vor illegaler Abfallentsorgung vor den Toren unserer Recyclinghöfe!

Denken Sie daran: die Entsorgung von Elektroschrott und 2 m³ Sperrmüll pro Monat auf den Recyclinghöfen ist kostenlos. Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten.

Bei der Ablagerung von Abfällen außerhalb der Öffnungszeiten der AWSH-Recyclinghöfe handelt es sich um eine illegale Entsorgung. AWSH bringt solche Vorfälle zur Anzeige. Die Verursachenden müssen ein Bußgeld, die Entsorgungskosten sowie den Verwaltungsaufwand bezahlen.

Den Bußgeldkatalog für illegale Entsorgung finden Sie hier


Recyclinghofladen

Produkt Preis je Einheit

(Stand 2025)

Biotüten für den Biomülli (Vorsortiergefäß), 10 Stck 1,00 Euro
Biovorsortiergefäß 10-Liter (Biomülli), je Stck 3,50 Euro
Biovorsortiergefäß 7-Liter mit Filterdeckel, je Stck 8,00 Euro
"Gelber Max" 60 l Gefäß zur Getrenntsammlung von Leichtverpackungen, je Stck 12,50 Euro
Brotdose, Trinkflasche, je Set 5,00 Euro
Brotdose, Trinkflasche, einzeln, je Stck 2,00 Euro
Trinkflasche 750 ml, je Stck 4,50 Euro
GREENcard zur Entsorgung von 10 x 100 Litern Grünabfall 12,50 Euro
Gütekompost in RAL-Qualität, ohne Torf, abgepackt im 40-Liter Sack 4,00 Euro
Rindenmulch, abgepackt im 60-Liter-Sack, Korngröße 0 - 80mm 5,00 Euro
Bio-Blumenerde in RAL-Qualität, ohne Torf, abgepackt im 40 L-Sack 5,00 Euro
Reinigung für Behälter größer als 240 Liter, je gereinigter Behälter 25,00 Euro
Reinigung für Behälter bis 240 Liter, je gereinigter Behälter 20,00 Euro
Big Bag, 1,0 m³ (ohne Entsorgungskosten) 11,65 Euro
Platten-Big Bag, 1,25x2,60x0,30 m (ohne Entsorgungskosten) 16,90 Euro

Restabfall- und Bioabfallsack

Behälter Gebühr je Einheit

(Stand 2025)

Restabfallsack 80 L 5,00 Euro
Behälter Gebühr je Einheit

(Stand 2025)

Bioabfallsack 120 L 3,50 Euro

Hinweise zur Anlieferung

Allgemeine Benutzungsordnung der ASF-Recyclinghöfe

Gegenstände, die Sie nicht alleine tragen können

Bringen Sie sich jemanden "zum Anpacken" mit!

Bei uns gilt der Grundsatz der Selbstanlieferung, d. h. Sie entladen Ihre Abfälle selbst in die entsprechenden Container.

Wohnortnachweis (nur ein Vorschlag....)

Möchten Sie Ihre Abfälle mit einem Fahrzeug welches ein auswärtiges Kennzeichen hat anliefern, bringen Sie bitte als Wohnortnachweis Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie außerhalb unseres Einzugsgebietes gemeldet sein, benötigen wir zusätzlich die Jahresrechnung der AWSH zu Ihrem Wohnobjekt. Damit möchten wir unberechtigte Anlieferungen vermeiden.

ASF-Kundenservice
04621857222
Lollfuß 83
24837 Schleswig

Hinweise zur Annahme von Abfällen

Altöl

Asbest (Eternit)

Cds und DVDs

Elektro-Schrott

Energiesparlampen

Sperrmüll

Sperrmüllgegenstände, die elektrische Teile enthalten

Seit dem 15. Augst 2018 gilt die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dadurch gehören alle Geräte, die elektrische oder elektronische Teile enthalten, zum Elektroschrott. Dazu gehören u. a. Schränke mit eingebauter Beleuchtung, höhenverstellbare Tische, Massagestühle oder elektrisch verstellbare Lattenroste.

Bei solchen Gegenständen gilt, wenn sich der elektrische/elektronische Teil ohne großen Aufwand entfernen lässt, soll dieser getrennt zum Elektroschrott gegeben werden.

Ist dies nur mit erheblichem Aufwand bzw. nicht ohne Zerstörung des Gegenstandes möglich, so muss er komplett zum Elektroschrott gegeben werden.


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