Aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse kann es aktuell bei der Abfuhr der Restabfall-, Bioabfall- und Papierbehälter sowie der Gelben Tonnen in Teilen des Kreisgebietes zu Behinderungen kommen. Insbesondere die Abfuhrtouren, die über Nebenstrecken führen, die zum Zeitpunkt der Abfuhr nicht oder nur unzureichend abgestreut oder geräumt sind, werden dann nicht komplett bedient werden können.
Immer wieder wägen die Fahrer die Risiken ab: Ist das ständige Abbremsen und Wiederanfahren möglich? Reicht die Fahrbahnbreite? Im Zweifelsfall hat Sicherheit absoluten Vorrang – Sicherheit für die anderen Verkehrsteilnehmer, für parkende Fahrzeuge, für Gebäude und Zäune entlang der Straßen und natürlich für die Sammelteams selbst. Die Kollegen geben ihr Bestes, um die Leerungen durchzuführen.
Ist die Abfuhr Ihrer Abfallbehälter ausgefallen, gelten folgende Regelungen:
Restabfallbehälter
Eine Nachleerung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall können zur nächsten regulären Abfuhr einmalig Abfälle in einem Plastiksack dazugestellt werden.
Bioabfallbehälter
Eine Nachleerung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall können zur nächsten regulären Abfuhr einmalig Bioabfälle in einer Papiertüte oder einem Pappkarton dazugestellt werden.
Papierbehälter
Eine Nachleerung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall nutzen Sie bitte die kostenlose Anlieferung von Papier und Pappe auf unseren Recyclinghöfen oder stellen einmalig eine entsprechende Mehrmenge gebündelt oder in Kartons gepackt zur Grünen Tonne.
Gelbe Tonne
Eine Nachleerung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall können zur nächsten regulären Abfuhr die Leichtverpackungen einmalig in einem durchsichtigen Sack dazugestellt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Über folgenden Link gelangen Sie auf die Seite Störungsmeldungen, auf der wir für Sie auflisten, wo es Einschränkungen bei der Müllabfuhr gegeben hat. Zur Zeit ist diese Liste nicht vollständig. Sollte also Ihre Straße fehlen, obwohl Ihr Wohnort in unserer Liste genannt wird, gehen Sie bitte davon aus, dass die genannten Regelungen ebenso für Ihre Straße gelten.